• Ich berate und vertrete Sie im Gewerberaummietrecht und Wohnraummietrecht

    Mietverträge über Wohnraum oder Gewerberäume werden für lange Zeiträume geschlossen und haben daher für Mieter wie Vermieter eine erhebliche Bedeutung. Mietverträge müssen daher die Interessen beider Vertragsparteien über einen langen Zeitraum gewährleisten, die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis rechts­sicher bestimmen. Daher kann viel Geld und Ärger gespart werden, wenn vor Abschluss eines Mietvertrages ein Mietvertrag eingehend geprüft, den konkreten Verhältnissen angepasst oder für das konkrete Mietverhältnis rechtswirksam gestaltet wird.

    Eine fundierte anwaltliche Beratung und Vertretung ist auch bei der Beendigung eines Mietverhältnisses geld- und nervensparend, sei es im Fall von ordentlichen oder fristlosen Kündigungen, Aufhebungsverträgen, der Räumung und Rückgabe der Wohnung, des Hauses oder der gewerblichen Räume.

    Während eines Mietverhältnisses stellen sich viele Fragen der Mieter- und Vermie­terpflichten, von Instandhaltungs- und Gebrauchspflichten, der Abrechnung von Be­triebs- und Heizkosten und der Miethöhe.

    Auch bei einem Wechsel einer der Vertragsparteien, Ein- und Auszug eines von mehreren Mietern, Tod des Vermieters, Verkauf des Grundstückes oder der Eigen­tumswohnung sind rechtlich komplex und werfen viele rechtliche Fragen auf.

    Bei Wohnungseigentum stellen sich Fragen der Gebrauchsrechte von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, der Wirksamkeit oder Anfechtung von Beschlüssen der Ei­gentümergemeinschaft und der korrekten Verteilung von Kosten des Gemeinschaftseigentums (Hausgeld, Heizkosten).

    Wer geringe oder keine Einkünfte hat, muss die Mietwohnung oder das Wohnen im eigenen Eigentum mit Sozialleistungen finanzieren. Neben dem Wohngeld (für Mieter) und dem Lastenzuschuss (für Eigentümer) kommen hier Ansprüche nach SGB II oder SGB XII (Kosten der Unterkunft bei Hartz IV und Sozialhilfe) für Mieter wie für Eigentümer in Betracht. Bei Streitigkeiten über diese Fragen ist eine kompetente Vertretung unverzichtbar.

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